Vollmacht und gesetzliche Betreuung

Wenn ein Mensch durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten zu erledigen, bedarf es einer weiteren Person, die diese übernehmen darf. Es gibt zwei Möglichkeiten der rechtlichen Legitimation: die Vorsorgevollmacht und die gesetzliche Betreuung.

Eine gesetzliche Betreuung wird dann erforderlich, wenn sich im privaten Umfeld keine geeignete Person für eine Bevollmächtigung findet oder aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz eine Bevollmächtigung nicht mehr möglich ist. Der gesetzliche Betreuer unterliegt der gerichtlichen Kontrolle, der Bevollmächtigte nicht.

Humanistischer Betreuungsverein Reinickendorf

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