Vollmacht und gesetzliche Betreuung

Wenn ein Mensch durch Krankheit oder Unfall nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten zu organisieren und seine Ansprüche durchzusetzen, bedarf es einer weiteren Person, die dies übernehmen darf. Es gibt zwei Möglichkeiten der rechtlichen Legitimation: die Vorsorgevollmacht (im besten Fall in Kombination mit einer Patientenverfügung) und die gesetzliche Betreuung.

Eine gesetzliche Betreuung wird dann erforderlich, wenn sich im privaten Umfeld keine geeignete Vertrauensperson für eine Bevollmächtigung findet oder aufgrund z.B einer fortgeschrittenen Demenz eine Bevollmächtigung nicht mehr möglich ist. Der/die gesetzliche Betreuer:in unterliegt der gerichtlichen Kontrolle, der Bevollmächtigte nicht.

Volkssolidarität Berlin e.V. Betreuungsverein Reinickendorf
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